Kinder haben ein Recht auf eine tabakfreie Welt
Unser neues Factsheet zeigt, wie Kinderrechte durch Tabakkonsum und -produktion verletzt werden.
Zum ArtikelGastbeitrag von Maren Leifker, Brot für die Welt
Deutschland gehört mit einer jährlichen Ausfuhr von durchschnittlich 125 Mrd. Zigaretten zu den weltgrößten Zigarettenexporteuren. Alle großen multinationalen Zigarettenkonzerne – Philip Morris International (PMI), Japan Tobacco International (JTI), British American Tobacco (BAT) und Imperial Brands – haben in Deutschland Tochterfirmen, Werke und Lagerhallen.
2018 erwirtschaftete die deutsche Zigarettenindustrie einen Umsatz von 21,6 Mrd. Euro. Dafür importiert sie rund 115.000 Tonnen Rohtabak im Jahr – unter anderem aus Brasilien, den USA, Malawi und Sambia. Der Anbau von Tabak in diesen Ländern ist häufig mit Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden verbunden. Die Erlöse aus dem Rohtabak reichen für viele Bauernfamilien nicht zur Sicherung des Lebensunterhalts, Kinderarbeit ist verbreitet und der massive Pestizideinsatz macht die Feldarbeiter*innen krank und verschmutzt die Umwelt.
Die Zeiten, in denen sich hiesige Unternehmen mit solchen Problemen entlang ihrer Lieferkette nicht beschäftigen mussten, sind vorbei. Der UN-Menschenrechtsrat hat im Jahr 2011 die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet. Darin ist vorgesehen, dass Unternehmen negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte begegnen müssen, die mit ihrer Geschäftstätigkeit, ihren Produkten oder Dienstleistungen verbunden sind. Die UN-Leitprinzipien bestimmen sehr genau, welche menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten Unternehmen diesbezüglich haben. Doch sie sind für Unternehmen freiwillig, ebenso wie der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte, den die Bundesregierung 2016 zu deren Umsetzung verabschiedet hat.
Zigarettenkonzerne, die sich nicht an die Vorgaben halten und bei ihren Zulieferern etwa nicht darauf achten, dass ausbeuterische Kinderarbeit ausgeschlossen ist, müssen keine Konsequenzen befürchten. Die geschädigten Kinder und Familien haben keine Chance auf Wiedergutmachung.
Deshalb braucht es Gesetze wie es sie in anderen EU-Staaten bereits gibt. Seit 2017 sind in Frankreich große französische Konzerne zu menschenrechtlicher und ökologischer Sorgfalt verpflichtet. Bei Nichtbeachtung der Vorgaben können Nichtregierungsorganisationen klagen. In den Niederlanden verpflichtet ein Gesetz seit 2019 Unternehmen dazu, Kinderarbeit in ihren Lieferketten auszuschließen, nicht zuletzt in Reaktion auf den Druck kritischer Konsument*innen. Auch in Deutschland und anderen europäischen Ländern achten immer mehr Konsument*innen darauf, unter welchen Bedingungen Produkte hergestellt werden.
Deutsche Organisationen, die sich in der Initiative Lieferkettengesetz zusammengeschlossen haben, fordern von der Bundesregierung, Gewinnen ohne Gewissen endlich einen Riegel vorzuschieben und die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten von Unternehmen gesetzlich zu verankern.
Damit die Tabakindustrie Menschenrechte nicht mehr in der Pfeife raucht, braucht es endlich einen gesetzlichen Rahmen.
Unterstützen Sie die Initiative Lieferkettengesetz!